BausachverständigerBSV-HEYER
 

VERTRAG


Diese Übersicht fasst alle wesentlichen rechtlichen Bestimmungen und vertraglichen Elemente des Bauvertrags zusammen. Sie gewährleistet, dass sowohl der Sachverständige als auch der Auftraggeber ihre jeweiligen Rechte und Pflichten klar verstehen, um rechtliche Konflikte und Streitigkeiten im Bauwesen effektiv zu verhindern.


Zusammenfassung des Bauvertrags:

1. Vertragliche Vereinbarungen
Vertragliche Grundlage: Der Vertrag definiert die Aufgaben, Pflichten und Vergütung des Sachverständigen. Er umfasst Beratungs- und Gutachterleistungen, ohne handwerkliche Arbeiten auszuführen. Wichtige Punkte wie Leistungsbeschreibung, Haftungsausschlüsse und Vergütungsregelungen sind festgehalten.

Haftungsausschluss: Der Sachverständige übernimmt keine Verantwortung für die Ausführung der Bauarbeiten. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die Beratung und Begutachtung. Jegliche Haftung für Bauarbeiten obliegt den ausführenden Handwerkern.

2. Pflichten des Sachverständigen
Sorgfaltspflicht: Der Sachverständige muss seine Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt ausführen, insbesondere hinsichtlich der Bauqualität und der rechtzeitigen Erkennung von Mängeln.

Unabhängigkeit: Der Sachverständige muss neutral arbeiten und darf keine Interessenkonflikte haben, um objektive Gutachten abzugeben.

3. Haftung des Sachverständigen
Haftung für Fehler und Mängel: Sollte der Sachverständige fehlerhafte Gutachten oder Beratungen abgeben, die zu Schäden führen, kann er haftbar gemacht werden. Eine Haftpflichtversicherung für Sachverständige sollte bestehen.
Haftung für bauliche Mängel: Der Sachverständige haftet nicht für Baumängel, die von Handwerkern oder Bauunternehmen verursacht werden. Die Haftung bleibt beim ausführenden Gewerk, sofern der Sachverständige keine Fehler gemacht hat.

4. Dokumentationspflicht
Dokumentation der Gutachten: Der Sachverständige muss alle Feststellungen und Bewertungen schriftlich dokumentieren und für eventuelle Rechtsstreitigkeiten bereitstellen.
Bilddokumentationen: Bei der Anfertigung von Bildern sind Datenschutzvorgaben einzuhalten. Personen auf den Bildern werden ggf. unkenntlich gemacht, wenn keine Einwilligung vorliegt.

5. Vertragsrecht und Haftung bei Mängeln
Baubegleitung: Der Sachverständige ist dafür verantwortlich, Baumängel frühzeitig zu erkennen und zu melden. Versäumt er dies, kann er unter Umständen haftbar gemacht werden.
Abnahme und Schadenanalyse: Der Sachverständige sorgt dafür, dass die Bauarbeiten den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Bei Mängeln analysiert er deren Ursachen und klärt die Verantwortlichkeiten.

6. Vertragsrechtliche Konsequenzen bei Zahlungsverzug
Forderungen und Mahnverfahren: Der Vertrag legt fest, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren von mindestens 15,00 € pro Mahnung fällig werden. Zudem hat der Sachverständige das Recht, die Arbeiten bis zur Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.
Abrechnung und Zahlung: Klare Regelungen zur Zahlung und den Zusatzkosten (z. B. Reisekosten) sind getroffen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

7. Datenschutz und Geheimhaltung
Datenschutz: Der Sachverständige muss sicherstellen, dass alle erhobenen Daten datenschutzkonform verarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO.
Geheimhaltungspflicht: Der Sachverständige ist zur Vertraulichkeit verpflichtet, es sei denn, eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.

8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand: Der Vertrag legt fest, dass der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Köln ist.
Anwendbares Recht: Das anwendbare Recht ist das Recht des Landes, in dem der Sachverständige tätig ist.


"Muster-Bauvertrag" zur Baubegleitung, Bauberatung, Bauabnahme und Schadenanalyse


zwischen

BSV Heyer
Sachverständigenbüro für Bauwesen und Schadensanalyse
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Wilhelm Heyer
(im Folgenden "Sachverständiger" genannt)

und

dem Auftraggeber
(Privatperson, Unternehmen, Investor oder öffentliche Behörde)
(im Folgenden "Auftraggeber" genannt)


§ 1 Vertragsgegenstand
Der Sachverständige übernimmt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:

  • Baubegleitung während der Bauphase
  • Bauberatung hinsichtlich Bauausführung, Planung und Qualität
  • Bauabnahme technischer Leistungen

Haftungsausschluss: Der Sachverständige übernimmt keine Verantwortung für die Ausführung der Bauarbeiten. Seine Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf beratende und gutachterliche Dienstleistungen. Für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten ist ausschließlich das ausführende Gewerk verantwortlich.


§ 2 Leistungsbeschreibung
Die auszuführenden Leistungen werden im Vorfeld detailliert abgestimmt und in einer separaten Leistungsbeschreibung festgehalten.


§ 3 Laboruntersuchungen, Probeentnahmen und Analysen
Laboruntersuchungen (z.B. Schimmelpilzanalysen, Asbestproben) sowie Probeentnahmen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und müssen gesondert beauftragt werden. Sie werden als optionale Leistungen im Hauptangebot aufgeführt. Der Umfang und die Kosten können je nach tatsächlichem Aufwand oder Probenanzahl abweichen.


§ 4 Vergütung und Leistungserbringung

  1. Vergütung: Die Vergütung erfolgt auf Basis eines Stundenverrechnungssatzes, abhängig vom Umfang der beauftragten Leistungen. Der Vertrag wird mit einer Gesamtstundenanzahl von maximal X Stunden laut vorgenanntem Angebot festgesetzt.
  2. Regiekosten: Zusätzliche Kosten (z.B. Fahrkosten, Reisekosten, Übernachtungskosten, Dokumentationen, Laboruntersuchungen bei gesonderter Beauftragung) werden separat berechnet und auf Basis von Nachweisen mit einem Zuschlag von 17,8 % abgerechnet, sofern nicht anders vereinbart.
  3. Abrechnung: Anfahrtskosten, Reisekosten, Übernachtungskosten sowie sonstige etwaige Kosten werden im Angebot berücksichtigt und im Rahmen der Abrechnung auf Basis von Nachweisen abgerechnet.


§ 5 Abschlagszahlungen und Anzahlung

  1. Anzahlung: Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % der anvisierten Gesamtsumme vor Beginn der Ausführungsleistungen zulässig und fällig.
  2. Abschlagsrechnungen: Je nach Umfang des Projekts können Abschlagsrechnungen entsprechend dem erbrachten Leistungsumfang erstellt werden.
  3. Schlussrechnung: Abschlags- und Schlussrechnungen erfolgen auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungen.


§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungsfrist: Rechnungen sind innerhalb von 7 Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge sofort fällig.
  2. Zahlungsverzug: Bei Zahlungsverzug ist der Sachverständige berechtigt, die Dienstleistungen bis zur vollständigen Begleichung der offenen Forderungen einzustellen. Der Auftraggeber gerät spätestens 10 Tage nach Fälligkeit in Verzug.
  3. Im Verzugsfall werden Mahngebühren in Höhe von mindestens 15,00 € pro Mahnung fällig.


§ 7 Haftungsausschluss für bauseits ausgeführte Arbeiten

Der Sachverständige übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Arbeiten, die bauseits oder durch beauftragte Handwerksfirmen ausgeführt werden, selbst wenn eine Baubegleitung durch den Sachverständigen erfolgt. Für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der Bauleistungen ist ausschließlich das jeweilige ausführende Gewerk verantwortlich.


§ 8 Bildmaterial

  1. Dokumentation: Der Sachverständige ist berechtigt, uneingeschränkt Bildmaterial zur Dokumentation der Immobilie und der festgestellten Schäden zu erstellen.
  2. Personenbezogene Daten:Personen, die auf den Aufnahmen erkennbar sind, werden bei Bedarf durch geeignete Maßnahmen (z.B. Unkenntlichmachung) unkenntlich gemacht, sofern keine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen vorliegt.
  3. Verwendung: Das Bildmaterial wird ausschließlich für die Vertragserfüllung, Dokumentation und Beweissicherung verwendet.
  4. Löschung des Materials: Bildmaterial wird gelöscht, wenn es für den ursprünglichen Zweck nicht mehr erforderlich ist oder wenn der Auftraggeber seine Einwilligung widerruft und keine andere rechtliche Grundlage zur Speicherung besteht.


§ 9 Sonstiges

  1. Änderungen und Ergänzungen: Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
  2. Wirksamkeit: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
  3. Gerichtsstand und anwendbares Recht: Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Köln. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


Baubegleitung & Sachverständigenleistungen

Als erfahrenes Sachverständigenbüro begleiten wir Ihr Bauvorhaben fachkundig und unabhängig  von der Planung bis zur Fertigstellung. Unsere Baubegleitung sorgt dafür, dass Ausführung, Qualität und Planung optimal zusammenwirken. Ziel ist es, Baumängel frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden.
Unser Leistungsspektrum umfasst:


Baubegleitung während der Bauphase

Wir begleiten Ihr Bauprojekt mit technischem Sachverstand, prüfen regelmäßig die Bauausführung vor Ort und dokumentieren den Baufortschritt. So stellen wir sicher, dass Ihr Bauvorhaben nach anerkannten Regeln der Technik umgesetzt wird.


Bauberatung zu Planung, Ausführung und Qualität

Sie erhalten fachliche Beratung zu allen relevanten Aspekten Ihres Bauvorhabens – von der Materialwahl über die technische Umsetzung bis hin zu Fragen der Energieeffizienz und Qualitätssicherung.


Bauabnahme technischer Leistungen

Vor der finalen Abnahme prüfen wir die ausgeführten Arbeiten auf Mängel, Vollständigkeit und technische Korrektheit. Dabei vertreten wir Ihre Interessen gegenüber ausführenden Firmen und dokumentieren die Abnahme umfassend.


Schadenanalyse bei Verdacht auf Baumängel

Ob Risse, Feuchtigkeit oder ungewöhnliche Setzungen – wir gehen der Ursache auf den Grund. Unsere Analyse schafft Klarheit über Art und Ausmaß möglicher Mängel und liefert belastbare Entscheidungsgrundlagen.


Gutachten, Bilddokumentationen und Berichte

Auf Wunsch erstellen wir qualifizierte Gutachten, Fotodokumentationen sowie schriftliche Berichte für private, versicherungsrelevante oder gerichtliche Zwecke. Damit sind Sie im Streitfall bestens vorbereitet.

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