Diese Übersicht fasst alle wesentlichen rechtlichen Bestimmungen und vertraglichen Elemente des Bauvertrags zusammen. Sie gewährleistet, dass sowohl der Sachverständige als auch der Auftraggeber ihre jeweiligen Rechte und Pflichten klar verstehen, um rechtliche Konflikte und Streitigkeiten im Bauwesen effektiv zu verhindern.
1. Vertragliche Vereinbarungen
Vertragliche Grundlage: Der Vertrag definiert die Aufgaben, Pflichten und Vergütung des Sachverständigen. Er umfasst Beratungs- und Gutachterleistungen, ohne handwerkliche Arbeiten auszuführen. Wichtige Punkte wie Leistungsbeschreibung, Haftungsausschlüsse und Vergütungsregelungen sind festgehalten.
Haftungsausschluss: Der Sachverständige übernimmt keine Verantwortung für die Ausführung der Bauarbeiten. Seine Tätigkeit beschränkt sich auf die Beratung und Begutachtung. Jegliche Haftung für Bauarbeiten obliegt den ausführenden Handwerkern.
2. Pflichten des Sachverständigen
Sorgfaltspflicht: Der Sachverständige muss seine Leistungen fachgerecht und mit der gebotenen Sorgfalt ausführen, insbesondere hinsichtlich der Bauqualität und der rechtzeitigen Erkennung von Mängeln.
Unabhängigkeit: Der Sachverständige muss neutral arbeiten und darf keine Interessenkonflikte haben, um objektive Gutachten abzugeben.
3. Haftung des Sachverständigen
Haftung für Fehler und Mängel: Sollte der Sachverständige fehlerhafte Gutachten oder Beratungen abgeben, die zu Schäden führen, kann er haftbar gemacht werden. Eine Haftpflichtversicherung für Sachverständige sollte bestehen.
Haftung für bauliche Mängel: Der Sachverständige haftet nicht für Baumängel, die von Handwerkern oder Bauunternehmen verursacht werden. Die Haftung bleibt beim ausführenden Gewerk, sofern der Sachverständige keine Fehler gemacht hat.
4. Dokumentationspflicht
Dokumentation der Gutachten: Der Sachverständige muss alle Feststellungen und Bewertungen schriftlich dokumentieren und für eventuelle Rechtsstreitigkeiten bereitstellen.
Bilddokumentationen: Bei der Anfertigung von Bildern sind Datenschutzvorgaben einzuhalten. Personen auf den Bildern werden ggf. unkenntlich gemacht, wenn keine Einwilligung vorliegt.
5. Vertragsrecht und Haftung bei Mängeln
Baubegleitung: Der Sachverständige ist dafür verantwortlich, Baumängel frühzeitig zu erkennen und zu melden. Versäumt er dies, kann er unter Umständen haftbar gemacht werden.
Abnahme und Schadenanalyse: Der Sachverständige sorgt dafür, dass die Bauarbeiten den vertraglichen Anforderungen entsprechen. Bei Mängeln analysiert er deren Ursachen und klärt die Verantwortlichkeiten.
6. Vertragsrechtliche Konsequenzen bei Zahlungsverzug
Forderungen und Mahnverfahren: Der Vertrag legt fest, dass bei Zahlungsverzug Mahngebühren von mindestens 15,00 € pro Mahnung fällig werden. Zudem hat der Sachverständige das Recht, die Arbeiten bis zur Begleichung der offenen Forderungen einzustellen.
Abrechnung und Zahlung: Klare Regelungen zur Zahlung und den Zusatzkosten (z. B. Reisekosten) sind getroffen, um Streitigkeiten zu vermeiden.
7. Datenschutz und Geheimhaltung
Datenschutz: Der Sachverständige muss sicherstellen, dass alle erhobenen Daten datenschutzkonform verarbeitet werden, insbesondere im Hinblick auf die DSGVO.
Geheimhaltungspflicht: Der Sachverständige ist zur Vertraulichkeit verpflichtet, es sei denn, eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand: Der Vertrag legt fest, dass der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Köln ist.
Anwendbares Recht: Das anwendbare Recht ist das Recht des Landes, in dem der Sachverständige tätig ist.
zwischen
BSV Heyer
Sachverständigenbüro für Bauwesen und Schadensanalyse
vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thorsten Wilhelm Heyer
(im Folgenden "Sachverständiger" genannt)
und
dem Auftraggeber
(Privatperson, Unternehmen, Investor oder öffentliche Behörde)
(im Folgenden "Auftraggeber" genannt)
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Sachverständige übernimmt für den Auftraggeber folgende Dienstleistungen:
Haftungsausschluss: Der Sachverständige übernimmt keine Verantwortung für die Ausführung der Bauarbeiten. Seine Tätigkeit beschränkt sich ausschließlich auf beratende und gutachterliche Dienstleistungen. Für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten ist ausschließlich das ausführende Gewerk verantwortlich.
§ 2 Leistungsbeschreibung
Die auszuführenden Leistungen werden im Vorfeld detailliert abgestimmt und in einer separaten Leistungsbeschreibung festgehalten.
§ 3 Laboruntersuchungen, Probeentnahmen und Analysen
Laboruntersuchungen (z.B. Schimmelpilzanalysen, Asbestproben) sowie Probeentnahmen sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und müssen gesondert beauftragt werden. Sie werden als optionale Leistungen im Hauptangebot aufgeführt. Der Umfang und die Kosten können je nach tatsächlichem Aufwand oder Probenanzahl abweichen.
§ 4 Vergütung und Leistungserbringung
§ 5 Abschlagszahlungen und Anzahlung
§ 6 Zahlungsbedingungen
§ 7 Haftungsausschluss für bauseits ausgeführte Arbeiten
Der Sachverständige übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für Arbeiten, die bauseits oder durch beauftragte Handwerksfirmen ausgeführt werden, selbst wenn eine Baubegleitung durch den Sachverständigen erfolgt. Für die ordnungsgemäße und fachgerechte Ausführung der Bauleistungen ist ausschließlich das jeweilige ausführende Gewerk verantwortlich.
§ 8 Bildmaterial
§ 9 Sonstiges
Als erfahrenes Sachverständigenbüro begleiten wir Ihr Bauvorhaben fachkundig und unabhängig von der Planung bis zur Fertigstellung. Unsere Baubegleitung sorgt dafür, dass Ausführung, Qualität und Planung optimal zusammenwirken. Ziel ist es, Baumängel frühzeitig zu erkennen und Schäden zu vermeiden.
Unser Leistungsspektrum umfasst:
Wir begleiten Ihr Bauprojekt mit technischem Sachverstand, prüfen regelmäßig die Bauausführung vor Ort und dokumentieren den Baufortschritt. So stellen wir sicher, dass Ihr Bauvorhaben nach anerkannten Regeln der Technik umgesetzt wird.
Sie erhalten fachliche Beratung zu allen relevanten Aspekten Ihres Bauvorhabens – von der Materialwahl über die technische Umsetzung bis hin zu Fragen der Energieeffizienz und Qualitätssicherung.
Vor der finalen Abnahme prüfen wir die ausgeführten Arbeiten auf Mängel, Vollständigkeit und technische Korrektheit. Dabei vertreten wir Ihre Interessen gegenüber ausführenden Firmen und dokumentieren die Abnahme umfassend.
Ob Risse, Feuchtigkeit oder ungewöhnliche Setzungen – wir gehen der Ursache auf den Grund. Unsere Analyse schafft Klarheit über Art und Ausmaß möglicher Mängel und liefert belastbare Entscheidungsgrundlagen.
Auf Wunsch erstellen wir qualifizierte Gutachten, Fotodokumentationen sowie schriftliche Berichte für private, versicherungsrelevante oder gerichtliche Zwecke. Damit sind Sie im Streitfall bestens vorbereitet.